1:0 für die Stadt Diepholz. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg stärkt die Stadt und die Bauaufsichtsbehörde mit landesweit bedeutender Entscheidung im „Kampf“ gegen Schottergärten.
Hier geht es zum Artikel im Diepholzer Kreisblatt
Der Landesvorsitzende des NABU Niedersachsen, Dr. Holger Buschmann, begrüßt diese Entscheidung: „Damit ist ein weiterer Schritt getan, um Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu schützen. Gerade in der aktuellen Zeit, in der die Themen Insekten- und Vogelsterben leider immer mehr zur bitteren Realität werden, haben Schottergärten verheerende Auswirkungen: Sie führen immer zu einer Versiegelung der Böden und damit einhergehend zwangsläufig zu einem Verlust von Biodiversität. Regen kann nicht mehr versickern und fließt stattdessen unkontrolliert ab. Wildkräuter und heimische Pflanzen haben kaum noch eine Chance zu gedeihen. Insekten finden keine Nahrung mehr und somit leiden auch Vögel und Fledermäuse Hunger. Es entsteht ein unaufhaltsamer Kreislauf.“
Laut der Niedersächsischen Bauordnung sind Schottergärten ohnehin bereits seit 2012 untersagt. Die Niedersächsische Bauordnung sieht vor, dass nicht überbaute Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein müssen, soweit diese nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind. „Mit der aktuellen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts werden die gesetzlichen Bestimmungen nur umgesetzt“, kommentiert der NABU-Landesvorsitzende. „Wobei der Begriff Gärten in diesem Zusammenhang kaum die richtige Bezeichnung für derartige Steinwüsten mit nur vereinzelten Sträuchern und Kakteen ist.“
Die Mär von den pflegeleichten Schottergärten
Schottergärten sind nicht nur lebensfeindlich, sondern anders als oft angenommen auch nicht pflegeleichter als naturnahe Gärten. Denn die Steine müssen regelmäßig gereinigt werden, wofür wiederum schädliche Chemikalien zum Einsatz kommen oder viel Wasser verbraucht werden muss.